Du sollst die Kosten für neue Silikonfugen im Bad selbst tragen? Mit einer entsprechenden Klausel im Mietvertrag darf der Vermieter das nicht verlangen. Alle wichtigen Informationen zur Kleinreparaturklausel.
Wenn es Probleme mit Sanitärinstallationen oder der Heitung gibt, ist der Vermieter zur Reparatur verpflichtet. So zumindest ist es die Regel. Sollte in Deinem Mietvertrag eine sogenannte Kleinreparaturklausel enthalten sein, musst Du als Mieter die Kosten für kleinere Reparaturen übernehmen.
Aber wo genau die liegt die Grenze, wer was bezahlt? Und welche Reparauren umfasst die Klausel?
Kostengrenzen für kleine Reparaturen
Die astehende Reparatur miss tatsächlich klein sein. Dafür gibt es zwei Grenzen zu beachten: Zum einen dürfen die Kosten der Instandsetzung einen bestimmten Bertrag nicht überschreiten. 1992 hat der Bundesgerichtshof diese Grenze bei 150 D-Mark, also etwa 75 Euro angesetzt. In der heutigen Zeit legen Gerichte die Grenze jedoch bei 100 bis 120 Euro an.
Der Vermieter muss die Reparatur beauftragen
Im Mietvertrag muss aber eine weitere Obergrenze vereinbart sein. Die Summe der Kosten aller Kleinreparaturen darf nicht mehr als sechs bis acht Prozent der Jahresbruttokaltmiete betragen. Wenn beide Vorraussetzungen nicht gegeben sind, ist die Kleinreparaturklausel unwirksam.
Liegen die Kosten der Reparaturen über dieser Grenze, spricht man nicht mehr von Bagatell-Schäden. In diesem Fall darf der Vermieter die Kosten der Reparatur nicht an Dich weiter geben – auch nicht anteilig.
Wichtig: Die Klausel verpflichtet Dich nur die Kosten zu tragen. Die Reparatur selbst muss der Vermieter in Auftrag geben. Ist das in der Kleinreparaturklausel nicht eindeutig hinterlegt oder sagt sie etwas anderes, ist sie unwirksam.
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Welche Reparaturen umfasst die Klausel?
Eine Klausel, die Dich als Mieter verpflichtet, einen bestimmten Sockelbetrag an allen Reparaturen im Haus oder in den Innenräumen oder an Neuanschaffungen zu leisten, ist unwirksam.
Die Klausel greift für alle Bestandteile der Wohnung oder des Hauses, die direkt und häugi von Dir benutzt werden und sich daher schnell abnutzen. Darunter zählen alle Installationsgegenstände für Elektrizität, Gas und Wasser, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowie Verschlussvorrichtungen von Fensterläden. Nicht dazu zählen Wartungsarbeiten an Leitungen, Schäden an Fenstern und Türen sowie die Erneuerung von Silikonfugen.
Linktipp: Was genau sind Kleinreparaturen? Eine genaue Auflistung erhältst Du auf der Detailseite zur Kleinreparaturklausel.
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